"Wenn Sie sich für eine osteopathische Behandlung entscheiden, benötigen Sie zunächst eine ärztliche Bescheinigung eines kassenzugelassenen Arztes, die eine solche Therapie empfiehlt. Damit Sie sicher sein können, eine sehr gute Behandlung zu erhalten, muss Ihr Osteopath qualifiziert sein. Das heißt, er muss Mitglied eines Berufsverbandes der Osteopathen sein oder eine erfolgreich absolvierte osteopathische Ausbildung nachweisen, die zum Beitritt in einen Osteopathieverband berechtigt."
Leistungsumfang:
"Im Rahmen des 250 Euro Vorteils-Pakets beteiligt sich die BKK GILDEMEISTER SEIDENSTICKER je Kalenderjahr und Versicherten mit bis zu 120 Euro an den Kosten der osteopathischen Behandlung (drei Sitzungen zu je maximal 40 Euro)."
Abrechnung:
"Sie zahlen zunächst die Rechnung des Osteopathen. Reichen Sie die Rechnungen oder Quittungen zusammen mit der ärztlichen Bescheinigung im Original bei uns ein. (...) Bitte geben Sie dazu Ihre Bankverbindung an. Wir überweisen Ihnen dann den jeweiligen Betrag auf Ihr Konto."
Leistungserbringer:
ÄMM, BvFO, BAO, BVO, DÄGO, DAAO, DAOM, DGKO, Deutsche Gesellschaft für Manuelle Medizin, DGOM, OiHH, OFH, ROD, VOD, VOSD