"Ärztliche Verordnung
Damit wir Ihnen die Kosten Ihrer Behandlung anteilig erstatten können, benötigen Sie eine ärztliche Verordnung, also ein Privatrezept oder eine ärztliche Bescheinigung, aus der hervorgeht, dass Ihr Arzt bzw. Ihre Ärztin die Therapie befürwortet.
Die Bescheinigung ist jeweils für ein Kalenderjahr gültig, wenn keine Anzahl von Behandlungen angegeben ist. Ansonsten gilt sie für die angegebene Behandlungsmenge.
Qualifizierte Therapeuten
Uns ist es wichtig, dass Ihre Behandlung professionell durchgeführt wird. Gehen Sie deshalb nur zu einem Therapeuten, der
zugelassener Arzt, Physiotherapeut oder Heilpraktiker ist
und Mitglied in einem der Osteopathen- bzw. Chiropraktiker-Berufsverbände ist
oder seine Qualifikation anhand von Ausbildungsnachweisen belegen kann. (...)
Ihr Wunsch-Therapeut ist kein Verbandsmitglied und hat noch keine Osteopathie-Behandlungen mit uns abgerechnet? Dann benötigen wir die Ausbildungsnachweise seiner Qualifikation, bevor wir Ihnen die Kosten anteilig erstatten können. Das sind 1.350 Stunden bei Heilpraktikern, 350 Stunden bei Ärzten und 700 Stunden bei Physiotherapeuten. "
Leistungsumfang:
"Für Behandlungen beim Osteopathen, beim Chiropraktiker und für kinesiologisches Taping stellen wir Ihnen jährlich ein Budget von insgesamt 200 € zur Verfügung. Wenn Sie solche Behandlungen in Anspruch nehmen, erstatten wir Ihnen die Kosten zu 80 %, bis Ihr 200 €-Budget aufgebraucht ist."
Abrechnung:
"Für die Behandlung stellt Ihr Therapeut Ihnen eine Rechnung aus. Diese zahlen Sie zunächst selbst.
Damit wir Ihnen die Kosten anteilig (80%) erstatten können, benötigen wir:
- die ärztliche Verordnung (Privatrezept oder ärztliche Bescheinigung)
- die Rechnung (aus der die durchgeführten Einzelleistungen, der Leistungszeitraum und der Leistungsempfänger hervorgehen)
- die Bestätigung der Verbandsmitgliedschaft des Behandlers (kann einfach auf der Rechnung notiert sein) oder eine Kopie der Ausbildungsnachweise.
- einen Zahlungsnachweis.
Ganz bequem können Sie den Antrag auf Kostenerstattung in unserer BAHN-BKK App stellen."
Leistungserbringer:
BVO, DGOM, VOD, BAO, ÄMM, DAAO, DGKO, Deutsche Gesellschaft für Manuelle Medizin, DAOM, hpO, Dachverband der Osteopathen Deutschlands, VFO, VWOD, MTVO, ACON, BVfO