nur für Mitarbeiter und Angehörige des Unternehmens
Voraussetzung:
"Ärztliche Bescheinigung über die Notwendigkeit: Mit einer ärztlichen Bescheinigung, können Sie osteopathische Leistungen in Anspruch nehmen.
Diese Bescheinigung lassen Sie uns bitte jedes Jahr zukommen, in dem Sie osteopathisch behandelt werden. Die Bescheinigung muss im Jahr der Behandlung ausgestellt worden sein, was beim Jahreswechsel eine Rolle spielt. Wenn Sie beispielsweise noch eine ärztliche Bescheinigung aus 2024 haben, können wir diese für eine Behandlung im gerade begonnenen neuen Jahr 2025 nicht akzeptieren.
Die Behandlung erfolgt durch Spezialisten: Entscheidend ist, dass Sie sich an einen Therapeuten mit abgeschlossener osteopathischer Ausbildung wenden, die zu einem Beitritt als qualifiziertes Mitglied in einen Berufsverband der Osteopathen berechtigt. Bestenfalls ist der Therapeut Ihres Vertrauens bereits qualifiziertes Mitglied in einem der Berufsverbände der Osteopathen."
Leistungsumfang:
"Wir erstatten deutlich mehr für osteopathische Leistungen als viele andere Krankenkassen – bis zu 360 € für insgesamt sechs Behandlungen je Kalenderjahr. Erstattet werden 80 Prozent des Rechnungsbetrages, jedoch nicht mehr als 60,- € pro Sitzung."
Abrechnung:
"Übermitteln Sie die Rechnung einfach digital in unserer Mercedes-Benz BKK App oder in unserem Online-Kundencenter „Meine Mercedes-Benz BKK“ in der Rubrik Meine Rechnungen/Rückenprogramm/Osteopathie"