"Die Behandlung muss durch eine Ärztin oder einen Arzt durch eine ärztliche Verordnung, zum Beispiel durch ein Privatrezept, veranlasst werden.
Die Leistung muss durch einen qualitätsgesicherten osteopathischen Leistungserbringer, berechtigten Vertragsarzt/ärztin oder zugelassenen Physiotherapeuten oder Physiotherapeutin erbracht werden, der/die eine osteopathische Ausbildung in den Bereichen parietale oder viszerale Osteopathie mit einer erfolgreichen Abschlussprüfung absolviert hat und Mitglied eines Berufsverbandes der Osteopathen ist oder aufgrund der abgeschlossenen Ausbildung zum Beitritt in einen Verband der Osteopathen berechtigt wäre."
Leistungsumfang:
"Die Kostenerstattung beträgt 40 Euro je Behandlung und ist auf drei Behandlungen pro Jahr beschränkt. Der Höchstzuschuss je Kalenderjahr beträgt also 120 Euro."
Abrechnung:
"Bitte reichen Sie uns das ärztliche Rezept und die Rechnungen ein."