nur für Mitarbeiter und Angehörige des Unternehmens
Voraussetzung:
"Die Behandlung muss vorab ärztlich verordnet sein und
Der Behandler ist Mitglied eines Berufsverbandes der Osteopathen oder hat eine vollständige osteopathische Ausbildung absolviert, die zum Beitritt in einen Verband der Osteopathen berechtigt."
Leistungsumfang:
"Wir bezuschussen diese Behandlungsmethode im Rahmen unserer Zusatzleistungen mit bis zu 25 EUR je Behandlung für vier Behandlungen im Kalenderjahr. (...) Über diesen Betrag hinaus, bietet Ihnen unser Bonusprogramm JUMP die Möglichkeit weitere Rechnungen für Osteopathische Behandlung einzureichen."
Abrechnung:
"Reichen Sie uns für die Erstattung einfach die ärztliche Verordnung sowie die Rechnung Ihres Osteopathen ein – gern über unsere Öffnet Link in einem neuen Tab oder FensterInternetfiliale."