"Osteopathie für Schwangere auf Privatrezept (bei zugelassenen Ärzten und Physiotherapeuten mit osteopathischer Zusatzqualifikation) (...) Verordnete osteopathische Leistungen für BARMER-versicherte Neugeborene, die das 1. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.
Voraussetzungen: Der Leistungserbringer ist zugelassener Vertragsarzt/Physiotherapeut mit Zusatzqualifikation in der Osteopathie."
Leistungsumfang:
Familien-Plus-Paket:
"Erhalten Sie mit dem Familien-Plus-Paket 200 Euro Extra-Budget in der Schwangerschaft. Sie können den Betrag für eine Vielzahl an Zusatzleistungen wie Osteopathie für Schwangere (...) oder osteopathische Anwendungen für Neugeborene einsetzen."
Abrechnung:
"Reichen Sie die Unterlagen zu den in Anspruch genommenen Leistungen, also die ärztlichen Verordnungen und Rechnungen, bis spätestens zum 31. März des Folgejahres bei uns ein.
Ausnahme: Für die Erstattung für Osteopathie bei Neugeborenen dürfen Rechnung und Verordnung nicht später als drei Monate nach dem Ausstellungsdatum der jeweiligen Rechnung bei der BARMER eingehen. (...)
Die Unterlagen können Sie ganz bequem über das BARMER Benutzerkonto oder die BARMER-App einreichen oder alternativ per Post zuschicken oder in der Geschäftsstelle abgeben. "