"Unseren Zuschuss von 40 € pro Sitzung können Sie erhalten, wenn die Behandlung medizinisch geeignet ist, um eine Krankheit zu heilen, ihre Verschlimmerung zu verhindern oder die Beschwerden zu lindern."
Leistungsumfang:
"Bei allen Versicherten ab dem ersten Geburtstag beteiligen wir uns ab dem 01.03.2022 an den Kosten. Wir erstatten maximal 40 € pro Sitzung für höchstens drei Behandlungen pro Kalenderjahr."
Abrechnung:
- Wir benötigen die Originalrechnung, wenn Ihre osteopathische Behandlung in einer ärztlichen Praxis durchgeführt wurde.
- Wir brauchen die Rechnung und ein Privatrezept über die Notwendigkeit der Leistung, wenn Sie in einer physiotherapeutischen Praxis zur Behandlung waren.
- Bitte geben Sie zur Sicherheit zusätzlich immer Ihre aktuelle Bankverbindung mit an, damit wir den Zuschuss direkt überweisen können.
- Einen separaten Antrag auf Kostenerstattung brauchen Sie nicht auszufüllen.
Unser Tipp:
Laden Sie Rechnungen, Privatrezepte oder Verordnungen einfach im Online-Portal Meine KKH hoch.
Leistungserbringer:
"Lassen Sie sich entweder in einer ärztlichen Praxis mit Kassenzulassung behandeln oder in einer physiotherapeutischen Praxis, die osteopathische Leistungen erbringen kann und unser Vertragspartner ist. Dafür brauchen Sie zusätzlich ein Privatrezept über die Notwendigkeit der Leistung. Nur dann können wir Ihnen einen Zuschuss zahlen. (...) Für Behandlungen nach Heilpraktikergesetz (HPG) oder durch reine Osteopathen können Sie den hier beschriebenen Zuschuss nicht erhalten. Wir können Ihnen die Kosten jedoch über unser Bonusprogramm erstatten."
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