"Voraussetzung ist, dass Sie sich in einer Praxis behandeln lassen, die mit uns abrechnen kann. Dazu gehören:
ärztliche Praxen mit Kassenzulassung und
physiotherapeutische Praxen, die osteopathische Leistungen erbringen können und unser Vertragspartner sind.
(...) "Für Behandlungen nach dem Heilpraktikergesetz (HPG) oder durch reine Osteopathen erhalten Sie keinen Zuschuss. Wir können Ihnen die Kosten jedoch über unser Bonusprogramm erstatten."
Leistungsumfang:
"Allen Versicherten ab dem ersten Geburtstag erstatten wir maximal 40 € pro Sitzung für bis zu drei Behandlungen pro Kalenderjahr."
Abrechnung:
- Wir benötigen die Originalrechnung, wenn Ihre osteopathische Behandlung in einer ärztlichen Praxis durchgeführt wurde.
- Wir brauchen die Rechnung und ein Privatrezept über die Notwendigkeit der Leistung, wenn Sie in einer physiotherapeutischen Praxis zur Behandlung waren.
- Bitte geben Sie zur Sicherheit zusätzlich immer Ihre aktuelle Bankverbindung mit an, damit wir den Zuschuss direkt überweisen können.
- Einen separaten Antrag auf Kostenerstattung brauchen Sie nicht auszufüllen.
Unser Tipp:
Laden Sie Rechnungen, Privatrezepte oder Verordnungen einfach im Online-Portal Meine KKH hoch.