"Wenn Ihre Behandlung in einer vertragsärztlichen Praxis stattfindet, benötigen wir nur die Rechnung, um Ihnen die Kosten erstatten zu können.
Seit dem 01.05.2023 können Sie sich auch von Physiotherapeuten, Osteopathen und Heilpraktikern behandeln lassen, wenn diese ihre Qualifikation nachweisen können.
In diesem Fall benötigen wir zusätzlich zur Rechnung die folgenden Unterlagen:
Eine ärztliche Verordnung (d. h. Privatrezept)
Wichtig: Diese muss vor Ihrer Behandlung ausgestellt worden sein
Den Qualifikationsnachweis der Person, die Sie behandelt hat.
Das Formular dafür können Sie hier herunterladen. Einfach ausdrucken und dann von der behandelnden Person ausfüllen lassen.
Alle Unterlagen können Sie unter Meine KKH hochladen oder per Post einreichen."
Leistungsumfang:
"Vom 01.07.2024 an erstatten wir allen Versicherten bis zu 240 € pro Kalenderjahr (für vier Sitzungen jeweils bis zu 60 €)."