"Grundsätzlich erhalten Sie unseren Zuschuss von 40 € pro Sitzung, wenn die Behandlung medizinisch geeignet ist, um eine Krankheit zu heilen, ihre Verschlimmerung zu verhindern oder die Beschwerden zu lindern."
(Siehe auch Spalte "Leistungserbringer.")
Leistungsumfang:
"Allen Versicherten ab dem ersten Geburtstag erstatten wir maximal 40 € pro Sitzung für bis zu drei Behandlungen pro Kalenderjahr."
Abrechnung:
Bitte reichen Sie uns in jedem Fall folgende Unterlagen ein:
- Originalrechnung
- Ärztliche Verordnung (d. h. Privatrezept)
- Qualifikationsnachweis der Person, die Sie behandelt hat (das Formular dafür können Sie hier herunterladen, ausdrucken und dann vom Behandler oder der Behandlerin ausfüllen lassen.
Bitte geben Sie zur Sicherheit zusätzlich Ihre aktuelle Bankverbindung mit an, damit wir den Zuschuss direkt überweisen können.
Einen separaten Antrag auf Kostenerstattung brauchen Sie nicht auszufüllen.
Unser Tipp:
Laden Sie Rechnungen, Privatrezepte oder Qualifikationsnachweise einfach im Online-Portal Meine KKH hoch. Sie haben noch keinen Zugang? Dann registrieren Sie sich kostenfrei unter: kkh.de/meine-kkh
Leistungserbringer:
Für die Behandlung können Sie in eine ärztliche oder physiotherapeutische Praxis gehen oder – seit dem 01.05.2023 – zu einem sogenannten Nichtvertragspartner. Das sind Osteopathen oder Heilpraktiker, die ihre Qualifikation nachweisen können.