"Voraussetzung fĂŒr die Kostenbeteiligung ist, dass eine Ă€rztliche Verordnung vorliegt und die Behandlung durch einen Leistungserbringer durchgefĂŒhrt wird, der Mitglied eines Berufsverbandes der Osteopathen ist."
Leistungsumfang:
"Als Zusatzleistung erhalten unsere Versicherten unabhĂ€ngig vom Alter von uns, ĂŒber die gesetzlichen Standardleistungen hinaus, pro Kalenderjahr einen Zuschuss fĂŒr drei Behandlungen. Wir beteiligen uns an den Kosten mit 80 Prozent, maximal 30 Euro pro Behandlung."
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