"Voraussetzung für die Kostenbeteiligung ist, dass eine ärztliche Verordnung und die spezifizierte Originalrechnung vorliegen und die Behandlung durch einen qualifizierten Leistungserbringer durchgeführt wird."
Leistungsumfang:
"Als Zusatzleistung erhalten unsere Versicherten unabhängig vom Alter von uns, über die gesetzlichen Standardleistungen hinaus, pro Kalenderjahr einen Zuschuss für drei Behandlungen. Wir beteiligen uns an den Kosten mit 80 Prozent, maximal 30 Euro pro Behandlung."