"Damit wir die Kosten bezuschussen können, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
Ärztliche Verordnung liegt vor
Spezifizierte Originalrechnung des Behandlers ist vorhanden
Die Behandlung wurde durch einen qualifizierten Osteopathen durchgeführt.
(...) Rechnungen für Heilpraktiker hingegen dürfen wir nicht übernehmen."
Leistungsumfang:
"Für Erwachsene und Kinder ab 1 Jahr:
Zuschuss für bis zu 3 Behandlungen pro Kalenderjahr
Erstattung von bis zu maximal 30 Euro pro Termin
Osteopathie für Babys (erstes Lebensjahr):
Zuschuss für bis zu 8 Behandlungen im ersten Lebensjahr
Erstattung von bis zu maximal 60 Euro pro Termin"
Abrechnung:
"Nutzen Sie gern zur Bestätigung diese Vorlage der energie-BKK und senden uns die Unterlagen über unsere App "Meine energie-BKK".