"Voraussetzung für eine Kostenübernahme ist, dass die Behandlung durch einen Arzt veranlasst wurde und dies vor Beginn der Behandlung schriftlich bescheinigt wurde.
Zudem muss die Behandlung von einem Osteopathen durchgeführt werden, der Mitglied des Berufsverbandes der Osteopathen ist. Ist der Osteopath kein Mitglied des Berufsverbandes, so muss eine Bescheinigung vorgelegt werden, die ihn zum Beitritt in einen Verband der Osteopathen berechtigt."
Leistungsumfang:
"Wir bezuschussen maximal drei osteopathische Behandlungen pro Jahr. Pro Sitzung erhältst Du 50 Euro, aber nicht mehr, als die tatsächlich entstandenen Kosten."
Abrechnung:
"Deine Original-Rechnung und die ärztliche Empfehlung kannst Du ganz einfach über unser Kundenportal einreichen."