"Die Behandlung muss (...) durch einen Osteopathen erfolgen, der Mitglied eines Berufsverbandes der Osteopathen in Deutschland ist oder eine osteopathische Ausbildung absolviert hat, die zum Beitritt in einen Verband der Osteopathen berechtigt.."
Leistungsumfang:
"Die VIACTIV erstattet Ihnen 80 Prozent der Kosten – für bis zu acht osteopathische Behandlungen jedes Jahr – begrenzt auf 50 Euro je Sitzung. (...) Insgesamt können VIACTIV-Versicherte so mit maximalen 400 Euro Jahreszuschuss für Osteopathie rechnen."
Abrechnung:
"Zur Erstattung osteopathischer Behandlungen benötigen wir von Ihnen die Originalrechnungen sowie die Empfehlung der Behandlungsmethode durch einen Vertragsarzt. Beides reichen Sie zusammen mit Ihrer aktuellen Bankverbindung bei uns ein. Die Bankverbindung können Sie uns formlos übermitteln. Wir überweisen Ihnen anschließend unseren Zuschuss."
Leistungserbringer:
ACON, BAO, BvFO, DÄGO, DAOM, DAAO, DGKO, Deutsche Gesellschaft für Manuelle Medizin, DVOM, DGOM, hpO, OiHH, VOD, VOSD