"Der Anspruch setzt voraus, dass die Leistung durch einen zugelassenen Arzt oder Physiotherapeuten erbracht wird, der eine osteopathische Ausbildung abgeschlossen hat und Mitglied in einem Berufsverband der Osteopathen ist."
Leistungsumfang:
"Die BKK firmus beteiligt sich mit 150,- € je Kalenderjahr an den Kosten osteopathischer Behandlungen."
Abrechnung:
"Reichen Sie hierzu für bis zu drei Sitzungen die ärztlichen Verordnungen über die Notwendigkeit, die Originalrechnungen sowie Ihre IBAN ein. Die Erstattung je eingereichter Rechnung beträgt maximal 50.- €, jedoch nicht mehr als die tatsächlich entstandenen Kosten. Bitte reichen Sie die Rechnung/en bis zum 31.03. des Folgejahres ein."
Leistungserbringer:
"Bei der Suche nach einem anerkannten Osteopathen nehmen Sie gern Kontakt zu uns auf."