"Achten Sie bitte darauf, dass Sie ihr Kind von einer zugelassenen Ärztin oder einem zugelassenen Physiotherapeuten osteopathisch behandeln lassen. Wichtig ist, dass die behandelnde Person zusätzlich eine osteopathische Ausbildung absolviert hat. Eine osteopathische oder heilpraktische Ausbildung allein reicht nicht aus."
Leistungsumfang:
Osteopathie für Säuglinge:
"Osteopathie gehört eigentlich nicht zu den Leistungen, die gesetzlich vorgeschrieben sind. Ist das Baby bei uns versichert und unter einem Jahr alt, können wir trotzdem bis zu 300 € für solche Behandlungen über das KKH Familienpaket zahlen."
Abrechnung:
"Wichtig ist, dass die Rechnung der ärztlichen oder physiotherapeutischen Praxis und das Privatrezept für die Behandlung spätestens drei Monate nach Rechnungsdatum eingereicht werden."