"Die AOK Nordost beteiligt sich mit Verordnung eines Vertragsarztes und der Behandlung durch einen zertifizierten Osteopathen an den Kosten."
Leistungsumfang:
"Die AOK Nordost erstattet bis zu 180 Euro pro Jahr innerhalb des Gesundheitskontos"
Abrechnung:
"Erforderliche Unterlagen: personifizierte Rechnung und ärztliche Verordnung (...)
Sie können die Unterlagen jederzeit ganz bequem und papierlos in der Onlinefiliale "Meine AOK" unter "Leistungen" - "Anträge und Bescheinigungen" einreichen."
Leistungserbringer:
"Die Behandlungen müssen durch Leistungserbringer erfolgen, die eine erfolgreich abgeschlossene Ausbildung in Theorie und Praxis nachweisen können. Diese Ausbildung muss den Empfehlungen der Bundesarbeitsgemeinschaft für Osteopathie (BAO) entsprechen. Ob diese Voraussetzung bei dem Osteopathen oder der Osteopathin Ihrer Wahl erfüllt ist, prüfen wir im Einzelfall. Dabei entscheiden wir unabhängig von der Zugehörigkeit der Osteopathin oder des Osteopathen zu einem Berufsverband."