"- Der Leistungserbringer erbringt die Leistung in der fachlich gebotenen Qualität
- Der Leistungserbringer ist Mitglied eines Berufsverbandes der Osteopathen oder hat eine Ausbildung absolviert, die zum Beitritt in einen Verband der Osteopathen berechtigt"
Leistungsumfang:
"Gegen Vorlage der Originalrechnungen erstatten wir Ihnen 85 % des erstattungsfähigen Höchstbetrages bis zu einer maximalen Höhe von insgesamt 400 Euro je Kalenderjahr. Zur Erstattung sind personifizierte Originalrechnungen bis 31.03. des Folgejahres vorzulegen."
Abrechnung:
"Zur Erstattung ist neben Originalrechnungen die ärztliche Verordnung vorzulegen."