"(...) die osteopatische Behandlung muss als Therapie von einer Ärztin bzw. einem Arzt mit Kassenzulassung, vor Beginn der Behandlung auf einem Privatrezept, verordnet werden. Dies ist wichtig, da Ihre Ärztin bzw. Ihr Arzt im Vorfeld Krankheitsursachen und die möglichen Therapieoptionen prüft, um die gewünschte osteopathische Behandlung auch ärztlich zu empfehlen."
Leistungsumfang:
"Die vivida bkk übernimmt die Kosten der osteopathischen Behandlung altersunabhängig für Kinder und Erwachsene, unter bestimmten Voraussetzungen, in Höhe von bis zu 160 Euro (maximal 4 Sitzungen á 40 Euro) pro Kalenderjahr."
Abrechnung:
"Es ist notwendig, dass Sie die Unterlagen einer osteopathischen Behandlung bis spätestens zum 31.03. des Folgejahres nach Inanspruchnahme der Leistung, im Original, bei uns einreichen."
Leistungserbringer:
"Die osteopathische Behandlung muss qualitätsgesichert durchgeführt werden. Das bedeutet: Der Behandler hat eine osteopathische Ausbildung mit 1.350 Stunden erfolgreich absolviert, und ist Mitglied in einem Verband der Osteopathen oder für den Beitritt in einem Verband der Osteopathen berechtigt. Oftmals sind dies kassenzugelassene Ärzte, zugelassene Physiotherapeuten oder auch Heilpraktiker mit einer entsprechenden Zusatzqualifikation als Osteopath. Sprechen Sie diesbezüglich mit Ihrem Behandler oder mit uns!"