"- Vorlage einer ärztlichen Bescheinigung, dass die Osteopathie zur Behandlung Ihrer Beschwerden / Ihrer Erkrankung medizinisch geeignet ist.
- Entsprechender Qualifikationsnachweis des Osteopathen.
- Zur Erstattung sind die Rechnungen sowie die ärztliche Bescheinigung vorzulegen."
Leistungsumfang:
"Die AOK Rheinland-Pfalz/Saarland erstattet die Kosten für osteopathische Behandlungen von Erwachsenen mit bis zu 240 Euro je Kalenderjahr (60 Euro pro Sitzung für vier Behandlungen).
Kinder und Jugendliche erhalten sogar bis 360 Euro je Kalenderjahr (60 Euro pro Sitzung für sechs Behandlungen). Erstattet werden jeweils 80 Prozent des Rechnungsbetrages."
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