"Entsprechender Qualifikationsnachweis des Osteopathen."
Leistungsumfang:
"Die AOK Rheinland-Pfalz/Saarland erstattet die Kosten für osteopathische Behandlungen von Erwachsenen mit bis zu 240 Euro je Kalenderjahr (60 Euro pro Sitzung für vier Behandlungen).
Kinder und Jugendliche erhalten sogar bis 360 Euro je Kalenderjahr (60 Euro pro Sitzung für sechs Behandlungen).
Erstattet werden jeweils 100 Prozent des Rechnungsbetrages."
Abrechnung:
Zur Erstattung sind die Rechnungen einzureichen – gerne schnell und unbürokratisch über die Meine AOK-App.
Leistungserbringer:
"Die Behandlungen müssen durch Leistungserbringer erfolgen, die eine erfolgreich abgeschlossene Ausbildung in Theorie und Praxis nachweisen können. Diese Ausbildung muss den Empfehlungen der Bundesarbeitsgemeinschaft für Osteopathie (BAO) entsprechen. Ob diese Voraussetzung bei dem Osteopathen oder der Osteopathin Ihrer Wahl erfüllt ist, prüfen wir im Einzelfall. Dabei entscheiden wir unabhängig von der Zugehörigkeit der Osteopathin oder des Osteopathen zu einem Berufsverband."