"Die Kosten können übernommen werden, wenn
- eine ärztliche Verordnung mit Angabe der Diagnose und Anzahl der medizinisch notwendigen Behandlungen vorliegt,
- die ärztliche Verordnung vor Behandlungsbeginn ausgestellt wurde,
- eine qualitätsgesicherte Behandlung durch einen Therapeuten erfolgt, der Mitglied in einem Berufsverband der Osteopathen ist oder eine osteopathische Ausbildung absolviert hat, die zum Beitritt in einen Verband der Osteopathen berechtigt,
- die Behandlungen innerhalb von sechs Monaten nach der Ausstellung der Verordnung in Anspruch genommen wird,
- die Rechnung innerhalb von sechs Monaten nach Rechnungsstellung bei uns eingegangen ist. Entscheidend ist der Posteingang."
Leistungsumfang:
"Innerhalb eines Kalenderjahres können die Versicherten der SECURVITA Krankenkasse bis zu sechs osteopathische Behandlungen in Anspruch nehmen. Versicherte ab Vollendung des 18 Lebensjahres erhalten 50 Euro je Behandlung, für Versicherte bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres erhöht sich der Erstattungsbetrag auf 60 Euro. Es werden jedoch nicht mehr als die tatsächlichen Kosten erstattet."
Abrechnung:
"Sie zahlen die Rechnung des Osteopathen zunächst selbst. Damit Sie schnellstmöglich die Kosten von der SECURVITA Krankenkasse erstattet bekommen, reichen Sie die Rechnung zusammen mit der ärztlichen Verordnung bei uns ein."