nur für Mitarbeiter und Angehörige des Unternehmens
Voraussetzung:
"Der Anspruch setzt voraus, dass die Behandlung qualitätsgesichert von einem Leistungserbringer durchgeführt wird, der Mitglied eines Bundesverbandes der Osteopathen ist oder eine osteopathische Ausbildung absolviert hat, die zum Beitritt in einen Verband der Osteopathen berechtigt."
Leistungsumfang:
"Wir bezuschussen osteopathische Behandlungen durch einen Arzt oder Physiotherapeuten nach ärztlicher Verordnung bis zu 8 Sitzungen à 30 € pro Jahr. Zusätzlich können Sie hierfür das Guthaben auf Ihrem persönlichen Gesundheitskonto bei der BKK MTU nutzen, somit können Sie osteopathische Leistungen im Wert von bis zu 320€ pro Jahr beanspruchen."