"Die osteopathische Behandlung muss durch einen zugelassenen Heilmittelerbringer oder Vertragsarzt erfolgen. Für die Osteopathie muss eine vertragsärztliche Veranlassung erfolgen. (...)
Bitte wenden Sie sich, bevor Sie die Leistung in Anspruch nehmen, an Ihr AOK-KundenCenter vor Ort."
Anmerk. Red.: Heilpraktiker sind keine "zugelassenen Heilmittelerbringer".
Leistungsumfang:
"Gesundheitskonto „Allgemein“
Osteopathie: fünf Sitzungen à 60 Euro
Die osteopathische Behandlung muss durch einen zugelassenen Heilmittelerbringer oder Vertragsarzt erfolgen."
Abrechnung:
"Rechnungen für AOK-Mehrleistungen können Sie uns bequem, schnell und sicher über das Onlineportal „Meine AOK“ senden. Laden Sie dort einfach die auf Ihren Namen ausgestellte Rechnung hoch. Dafür reicht ein Scan oder ein Foto der Rechnung."
Leistungserbringer:
"Eine zentrale Datenbank mit allen Osteopathinnen und Osteopathen, die für Ihre Behandlung infrage kommen, ist leider nicht vorhanden. Das liegt daran, dass sie in verschiedenen Berufsverbänden organisiert sind. Grundsätzlich gilt für die Suche: Die Behandlungen müssen durch Leistungserbringer erfolgen, die eine erfolgreich abgeschlossene Ausbildung in Theorie und Praxis nachweisen können. Ob diese Voraussetzung bei dem Osteopathen oder der Osteopathin Ihrer Wahl erfüllt ist, prüfen wir im Einzelfall."