"Die osteopathische Behandlung muss durch einen zugelassenen Heilmittelerbringer oder Vertragsarzt erfolgen. Für die Osteopathie muss eine vertragsärztliche Veranlassung erfolgen. (...)
Bitte wenden Sie sich, bevor Sie die Leistung in Anspruch nehmen, an Ihr AOK-KundenCenter vor Ort."
Anmerk. Red.: Heilpraktiker sind keine "zugelassenen Heilmittelerbringer".
Leistungsumfang:
"Gesundheitskonto „Allgemein“
Osteopathie: vier Sitzungen à 50 Euro"
Abrechnung:
"Rechnungen und Belege reichen Sie einfach bei Ihrer AOK ein oder beantragen Sie einfach und unkompliziert Erstattungen digital unter „Meine AOK“."