"Voraussetzung ist, dass die Behandlung qualitätsgesichert von einem Leistungserbringer durchgeführt wird, der Arzt, Physiotherapeut oder Osteopath ist. (...) Osteopathen müssen Mitglied eines Berufsverbandes der Osteopathen sein oder eine osteopathische Ausbildung absolviert haben, die zum Beitritt in einen Verband der Osteopathen berechtigt.."
Leistungsumfang:
"Wir übernehmen die Kosten für maximal vier Sitzungen je Kalenderjahr und Versicherten. Erstattet werden 100 Prozent des Rechnungsbetrages, jedoch nicht mehr als 40,00 € pro Sitzung. Insgesamt also bis zu 160 Euro pro Jahr."
Abrechnung:
"Zur Erstattung reichen Sie bitte die ärztliche Verordnung, die spezifizierte Rechnung sowie einen entsprechenden Zahlungsnachweis (Quittung) ein."
Leistungserbringer:
BVO, bfVO, ROD, DGOM, VOD, BAO, DÄGO, Ärztevereinigung für Manuelle Medizin Ärzteseminar Berlin, DAAO, DGKO, Deutsche Gesellschaft für Manuelle Medizin, DVOM, OiHH, DAOM