"Voraussetzung ist, dass die Behandlung qualitätsgesichert von einem Leistungserbringer durchgeführt wird, der Arzt, Physiotherapeut oder Osteopath ist. (...) Osteopathen müssen Mitglied eines Berufsverbandes der Osteopathen sein oder eine osteopathische Ausbildung absolviert haben, die zum Beitritt in einen Verband der Osteopathen berechtigt.."
Leistungsumfang:
"Wir übernehmen die Kosten für maximal vier Sitzungen je Kalenderjahr und Versicherten. Erstattet werden 100 Prozent des Rechnungsbetrages, jedoch nicht mehr als 40,00 € pro Sitzung."
Abrechnung:
"Zur Erstattung reichen Sie uns bitte die ärztliche Verordnung sowie die spezifizierte Rechnung ein."
Leistungserbringer:
BVO, bfVO, ROD, DGOM, VOD, BAO, ÄMM, DAAO, DGKO, Deutsche Gesellschaft für Manuelle Medizin, DVOM, OiHH, DAOM