"Die Kosten können von der WMF BKK übernommen werden, wenn die Leistung durch einen Vertragsarzt verordnet und von einem qualitätsgesicherten Osteopathen erbracht wird. Osteopathen mit einer erfolgreichen Abschlussprüfung, die Mitglied eines Berufsverbandes der Osteopathen sind oder aufgrund ihrer abgeschlossenen Ausbildung zum Beitritt in einem Verband der Osteopathen berechtigt wäre, erfüllen diese Qualitätsvoraussetzungen grundsätzlich."
Leistungsumfang:
Osteopathie für Säuglinge:
"Die Kostenübernahme kann innerhalb des ersten Lebensjahres für bis zu 3 Sitzungen erfolgen. Die Erstattung der Kosten erfolgt in Höhe von 80 v. H. des Rechnungsbetrages, bis zu einer Höhe von 40 Euro je Sitzung. (...)
Osteopathie für Erwachsene:
ist keine gesetzliche Kassenleistung. Als exklusive Zusatzleistung zahlen wir Ihnen einmal pro Jahr einen Zuschuss von 20 Euro für die Behandlung bei qualifizierten Osteopathen."
Abrechnung:
"Reichen Sie Ihre Rechnung zur Erstattung einfach über die Online-Geschäftsstelle im Web oder per App ein."