"Vereinbaren Sie einen Termin in Ihrer osteopathischen Praxis. Fragen Sie bitte bei der Terminvereinbarung nach, ob Ihre osteopathische Therapeutin oder Ihr Therapeut einen ärztlichen oder heilpraktizierenden Grundberuf ausübt. Bei Ärztinnen und Ärzten sowie Heilpraktikerinnen und Heilpraktikern benötigen Sie keine ärztliche Bescheinigung und Sie können direkt Ihren osteopathischen Behandlungstermin in Anspruch nehmen.
Sollte eine solche Grundausbildung nicht vorliegen, benötigen wir von Ihnen zur Erstattung eine formlose ärztliche Bescheinigung oder ein Privatrezept, dass eine osteopathische Behandlung notwendig ist. Dieser Fall liegt beispielsweise bei Physiotherapeutinnen und Physiotherapeuten vor. Vereinbaren Sie in diesem Fall im Vorfeld der Behandlung noch einen Termin bei Ihrer Arztpraxis. Manche Praxen verlangen für die Ausstellung eines Privatrezepts eine Gebühr. Diese können wir Ihnen leider nicht erstatten."
Leistungsumfang:
"Sie bekommen 30 € pro Sitzung (für bis zu sechs Behandlungen im Kalenderjahr) bei einem von uns anerkannten Osteopathen bzw. einer anerkannten Osteopathin erstattet."
Abrechnung:
"Nach der osteopathischen Behandlung erhalten Sie von Ihrer Osteopathin oder Ihrem Osteopathen eine Privatrechnung. Diese bezahlen Sie zunächst selbst. Die Rechnung und – falls vorhanden – die ärztliche Bescheinigung laden Sie ganz einfach in Meine SBK App hoch. Alternativ senden Sie Ihre Unterlagen per Post."
Leistungserbringer:
Eigenes Osteopathenverzeichnis mit Filterfunktion.