"Damit Rechnungen von Therapeuten der Osteopathie mit der Krankenkasse verrechnet werden können, muss die Therapie von fachlich qualifizierten Personen durchgeführt werden. Dazu zählen Osteopathen und Physiotherapeuten mit osteopathischer Zusatzausbildung.
Physiotherapeuten mit entsprechender Zusatzausbildung dürfen eine osteopathische Behandlung nur auf ärztliche Anweisung ausführen."
Leistungsumfang:
"Die IKK BB bezuschusst Ihre Behandlung mit 80 Prozent des Rechnungsbetrages. Der maximale Zuschuss der IKK beträgt 200 Euro pro Jahr."