"1. Ihr Arzt oder Ihre Ärztin muss die Behandlung in Form einer schriftlichen Bescheinigung veranlassen, in der er oder sie die osteopathische Behandlung empfiehlt.
2. Die fachliche Qualität der osteopathischen Behandlung muss sichergestellt sein.
3. Der Osteopath oder die Osteopathin müssen eine spezifische Qualifizierung nachweisen können. Das heißt, er oder sie muss Mitglied in einem Berufsverband der Osteopathen sein (zum Beispiel dem Verband der Osteopathen Deutschland e.V. oder der Berufsvereinigung für heilkundlich praktizierte Osteopathie e.V.) Zumindest muss der Therapeut durch eine qualifizierte Ausbildung dazu berechtigt sein, einem solchen Verband beizutreten."
Leistungsumfang:
"Wir übernehmen je Sitzung 30 Euro und bezuschussen maximal vier Sitzungen pro Kalenderjahr. Insgesamt können Sie sich also von Ihrer Audi BKK Krankenkasse 120 Euro Erstattung pro Kalenderjahr sichern."
Abrechnung:
"Über GesundheitExtra können Sie Ihre Erstattung für die Osteopathie ganz unkompliziert beantragen und Rechnungen einreichen. Laden Sie die notwendigen Unterlagen (ärztliche Verordnung, Rechnung) in Ihrer Audi BKK Service-App unter “Osteopathie erstatten” (GesundheitExtra) hoch.
Alternativ können Sie Ihre ärztliche Verordnung und Rechnung auch unter Angabe Ihrer IBAN antragslos einreichen."