"Der Leistungserbringer erbringt die Leistung in der fachlich gebotenen Qualität
Der Leistungserbringer ist Mitglied eines Berufsverbandes der Osteopathen oder hat eine Ausbildung absolviert, die zum Beitritt in einen Verband der Osteopathen berechtigt"
(Siehe auch Abrechnung.)
Leistungsumfang:
"Wir übernehmen die Kosten bis zum erstattungsfähigen Höchstbetrag von 180 Euro je Kalenderjahr und Versicherten (Erstattungssatz 75 % = 135 Euro)."
Abrechnung:
"Zur Erstattung ist neben Originalrechnungen die ärztliche Verordnung vorzulegen."
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