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Die Bundesarbeitsgemeinschaft Osteopathie, BAO, hat fünf “zentrale” Fragen zum geplanten Berufsgesetz beantwortet. U.a. begrüßt die BAO “ein Berufsgesetz für Osteopathie, soweit darin die Qualitätskriterien hinsichtlich Aus- und Fortbildung der BAO übernommen werden und die nicht-akademische neben der akademischen Ausbildung zu einem neuen Beruf im Primärkontakt führt. Die sozialverträgliche Ausgestaltung des Berufsgesetzes mit Osteopathie als Regelleistung würde allerdings Behandlungsdauer und Honorierung maßgeblich beeinflussen und damit letztlich die Osteopathie selbst.”
Die Antworten der BAO sowie weiterer Verbände zu den gleichen Fragen sind in der aktuellen Ausgabe (Heft 1-2026) der Fachzeitschrift “Osteopathische Medizin” erschienen, die über Osteokompass abonniert werden kann.

