Die Berufsvereinigung für heilkundlich praktizierte Osteopathie, hpO, weist darauf hin, dass mit der aktualisierten Corona-Arbeitschutzverordnung seit dem 20. April Arbeitgeber wöchentlich ihren Mitarbeitern ein Coronatest-Angebot machen müssen.
„In Praxen muss dieses Angebot zweimal die Woche erfolgen, denn in der Verordnung heißt es ergänzend: ‚Beschäftigte, die bei ihren Tätigkeiten einem besonderen Infektionsrisiko ausgesetzt sind, haben Anspruch auf mindestens zweimal wöchentliche Testung.’"