Die aus dem Zusammenschluss der Atlas BKK und Schwenninger Krankenkasse entstandene Vivida BKK hat die Voraussetzungen für die Bezuschussung osteopathischer Leistungen geändert.
Hieß es Anfang des Jahres noch, dass Osteopathie„von einem Kassenarzt auf einem Privatrezept verordnet und von einem ausgebildeten Osteopathen umgesetzt werden“ muss, so wurde aus dem „ausgebildeten Osteopathen“ nun „ein zugelassener Physiotherapeut mit entsprechender Ausbildung und Qualifikation.“
Quelle: www.vividabkk.de