Die Berufsvereinigung für heilkundlich praktizierte Osteopathie, hpO, spricht sich für den Einsatz von FFP2-Masken in der Praxis aus, auch wenn diese „nach aktuellem Stand“ für Therapeuten nicht vorgeschrieben sind.
„Hinsichtlich der Tragezeit einer FFP2-Maske am Arbeitsplatz empfiehlt die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung, DGUV, in ihrem "DGUV Regel 112-190, Benutzung von Atemschutzgeräten" für FFP2-Masken eine maximale Tragedauer von 75 Minuten und eine anschließende Erholungszeit von 30 Minuten.
Diese zeitlichen Empfehlungen bedeuten aber nicht, dass Therapeuten, die mit FFP2-Masken arbeiten, nun ihre Arbeitspläne neu regeln müssen, um genügend Erholungszeiten einzubauen. Denn diese Empfehlungen zu Trage- und Erholungszeiten von FFP2-Masken wurden lang vor der Pandemie für körperlich anstrengende Berufe mit z.B. hoher Staubbelastung erstellt und nicht für osteopathisch arbeitende Therapeuten, die an Patienten arbeiten.
Insofern ist eine längere Tragedauer von FFP2-Masken (bis zu drei Stunden) mit deutlich kürzeren Erholungszeiten in der osteopathischen Praxis problemlos machbar.“