Die gesetzliche Krankenkasse BARMER stellt werdenden Eltern ein Budget von 200 Euro je Schwangerschaft zur Verfügung, dass für eine oder mehrere Zusatzleistungen eingesetzt werden kann. Zu diesen Zusatzleistungen zählen auch „Osteopathische Leistungen für Neugeborene“.
Hierbei gilt: „Die Leistung muss durch einen zur qualitätsgesicherten osteopathischen Leistungserbringung, insbesondere an Neugeborenen berechtigten Vertragsarzt oder zugelassenen Physiotherapeuten oder durch einen nach §13 Abs. 4 SGB V berechtigten Arzt oder Physiotherapeuten erbracht werden.“
Die BARMER zählt zu den gegenwärtig 92 gesetzlichen Krankenkassen, die Osteopathie bezuschussen, und auf Osteokompass in einer eigenen Krankenkassenliste geführt werden.