Die gesetzliche Krankenkasse BKK ProVita legt nach: Hatte sie bereits Anfang des Jahres für ihre 120.000 Versicherten den maximalen jährlichen Erstattungsbetrag von 500 Euro auf 400 Euro gesenkt (siehe News vom 04.01.2020), wird sie ab 1. März nur noch maximal 120 Euro zahlen. Das sind 70 % weniger als noch Anfang des Jahres und 76 % weniger als letztes Jahr.
In 2019 hatte sich die BKK ProVita noch als „Osteopathie Krankenkasse“ bezeichnet und liefert nun Erstaunliches über die Ursprünge der Osteopathie:
„Das osteopathische Therapiekonzept basiert auf jahrtausendealtem Wissen wie der Traditionellen Chinesischen Medizin.“
Quelle: www.bkk-provita.de