In der Schweiz ist das Urteil gegen einen belgischen Osteopathen durch das Zürcher Obergericht bestätigt worden. Der Therapeut hatte bei einer Patientin „mit grosser Wahrscheinlichkeit“ einen Schlaganfall „durch eine nicht sachgemäss durchgeführte osteopathische Behandlung“ ausgelöst. Konkret hatte der Behandler „eine heftige Manipulation an der Halswirbelsäule“ durchgeführt, „ohne vorangegangene Zwischenanamnese“. Darüber berichtet die Neue Zürcher Zeitung online.