Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat letzten Freitag „die Erteilung einer sektoralen Heilpraktikererlaubnis für Osteopathie letztinstanzlich abgelehnt.“
Darüber berichtet die Berufsvereinigung für heilkundlich praktizierte Osteopathie, hpO, auf ihrer Website.
In einer vom Bundesverwaltungsgericht veröffentlichten Pressemitteilung dazu heißt es: „Das Berufsbild des Osteopathen ist nicht hinreichend klar umrissen, so dass es an der für eine sektorale Heilpraktikererlaubnis erforderlichen Abgrenzbarkeit der erlaubten Heiltätigkeit fehlt.“