Die Berufsvereinigung für heilkundlich praktizierte Osteopathie, hpO, hat ihr „neuestes Patientenvideo“ online gestellt (siehe News vom 17.02.2019).
Das mit „animierten Effekten“ hergestellte Video erläutert u.a. „die Unterschiede zwischen Regel- und Satzungsleistung, erklärt welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen, damit die Kosten für eine osteopathische Behandlung anteilig erstattet werden und weist auf den wichtigen Unterschied zwischen Sozialversicherungsrecht und Heilpraktikergesetz hin.“