Die AOK Baden-Württemberg hat den Umfang ihrer Satzungsleistung Osteopathie erhöht. Wurden bislang drei Sitzungen à 40 Euro erstattet, sind es seit Februar vier Sitzungen à 50 Euro.
Voraussetzung für die Erstattung ist, dass „die osteopathische Behandlung (...) durch einen zugelassenen Heilmittelerbringer oder Arzt“ und „eine vertragsärztliche Veranlassung erfolgen“ muss.