Auch der Verband der Osteopathen Deutschland, VOD, berichtet von der nun ausbleibenden Gesetzesänderung in Österreich, wonach komplementär- und alternativmedizinische Heilverfahren und Ärztevorbehalt gestellt werden sollten (siehe News vom 21.11.2018).
Die Entwicklung in Österreich zeige laut VOD „die Dringlichkeit, auch in Deutschland eine berufsgesetzliche Regelung für Osteopathen zu schaffen.“