Der heftig umstrittene Passus, wonach „komplementär- und alternativmedizinischer Heilverfahren“ künftig zu den ärztlichen Tätigkeiten zählen sollen (siehe News vom 06.11.2018), ist im neuen Ärztegesetz nicht mehr enthalten.
Die ursprünglich geplante Gesetzesänderung hätte u.a. bedeutet, dass Osteopathie in Österreich nur noch von Ärzten hätte praktiziert werden dürfen.
Das neue Ärztegesetz soll im Dezember vom Nationalrat beschlossen werden.