WPO-Osteo aufgehoben: Stellungnahme des Hessischen Gesundheitsministeriums
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Die am 22. November 2008 in Hessen in Kraft getretene Verordnung einer Weiterbildungs- und Prüfungsordnung im Bereich der Osteopathie (WPO-Osteo) ist aufgehoben worden.
Dazu wurde eine „Zweite Verordnung zur Änderung der Verordnung einer Weiterbildungs- und Prüfungsordnung im Bereich der Osteopathie“ erlassen, die am 1. September in Kraft getreten ist. Diese zweite Verordnung erklärt die Paragraphen 1 bis 18 samt Anlagen 1 bis 5 der WPO-Osteo zum 1. Januar 2019 für ungültig und führt Übergangs- und Überleitungsvorschriften für jene Weiterbildungen ein, die noch vorher begonnen werden. Für diese gilt die WPO-Osteo bis 2024.
Zur Aufhebung der WPO-Osteo hat das Hessische Ministerium für Soziales und Integration Stellung genommen in Form eines kurzen Interviews:
Welche Erfahrungen hat Hessen in der Vergangenheit mit der WPO-Osteo gemacht? Die WPO-Osteo war ein gutes Medium, um die Qualitätssicherung seinerzeit auf Länderebene zu gewährleisten. Die WPO-Osteo ist entstanden, weil zwischen den Ländern kein Konsens gefunden werden konnte, um eine bundesgesetzliche Regelung voranzutreiben. Daher haben wir uns zunächst auf die Weiterbildungsregelung in Hessen verständigt.
Warum wird die WPO-Osteo nicht weiter verlängert? Die WPO-Osteo hatte neben dem sehr guten Effekt der Qualitätssicherung im Weiterbildungsbereich auch einige Mankos: So werden beispielsweise die grundständig, auch akademisch ausgebildeten Osteopathen ohne Grundberuf von der Regelung ausgeschlossen. Qualifizierte grundständig ausgebildete Osteopathen konnten also keine staatlich anerkannten Osteopathen werden. Auch haben wir erkannt, dass eine einheitliche Regelung für den Bereich der Weiterbildung über Hessen hinaus so nicht erreichbar war, was die Jahre seit Inkrafttreten der WPO gezeigt haben. Kein anderes Bundesland hat eine vergleichbare Regelung getroffen. Die Fortführung des hessischen Sonderwegs erscheint deshalb nicht sinnvoll. Es liegt nun am Bundesgesetzgeber, ob eine bundeseinheitliche Regelung, nicht zuletzt aus Gründen der Qualitätssicherung, getroffen werden soll.
Welche weitere Entwicklung wäre wünschenswert? Sofern der Bund sich für eine bundesgesetzliche Regelung der Osteopathie entscheiden sollte, wird Hessen diesen Weg unterstützen. Hessen hat sich auch in den vergangenen Jahren in den Sitzungen der Arbeitsgemeinschaften der Oberen Gesundheitsbehörden und Gesundheitsministerkonferenz für klare Kompetenzregelungen eingesetzt. Wir gehen davon aus, dass Hessen mit der Etablierung der WPO-Osteo einen Standard für den Bereich der Weiterbildung gesetzt hat, der auch ohne die Verordnung Bestand haben wird.
Seit 2013 haben nach Auskunft des Hessischen Sozialministeriums 375 Personen an der staatlichen Prüfung der WPO-Osteo teilgenommen und diese „bis auf sehr wenige Ausnahmen“ auch bestanden
Weitere Informationen zur aufgehobenen WPO-Osteo im aktuellen Heft 4-2018 der Fachzeitschrift „Osteopathische Medizin“.