"Bitten Sie Ihren Arzt um eine Bescheinigung für osteopathische Leistungen. (...)
Wir wollen, dass Sie in guten Händen sind. Deshalb benötigen wir den Nachweis einer abgeschlossenen Berufsausbildung Ihres Osteopathen oder die Bescheinigung der Mitgliedschaft in einem der Berufsverbände."
Leistungsumfang:
"Wir erstatten 80 Prozent des Rechnungsbetrages bis zu einer Höhe von 60,00 Euro pro Sitzung und für bis zu sechs Sitzungen im Kalenderjahr."
Abrechnung:
"Geben Sie uns nach dem Ausgleich die Originalrechnung des Osteopathen, die ärztliche Bescheinigung im Original und Ihre Bankverbindung für die Erstattung."
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