nur für Mitarbeiter und Angehörige des Unternehmens
Voraussetzung:
"Damit die Qualität der Behandlung für Sie sichergestellt ist und wir die Kosten erstatten dürfen, muss sie von einem Osteopathen durchgeführt werden, der Mitglied eines Berufsverbandes der Osteopathen ist. eine Ausbildung, die zum Beitritt in einen solchen Verband berechtigt, genügt ebenfalls. (...)
Hinweis: Seit dem 01.08.2024 haben wir das Verfahren für Sie nochmal vereinfacht. Eine ärztliche Verordnung der Osteopathie ist nun nicht mehr erforderlich um eine Erstattung geltend zu machen."
Leistungsumfang:
"Insgesamt bezuschussen wir drei Sitzungen im Kalenderjahr mit einen einen Betrag bis zu 40 Euro je Sitzung. Der mögliche Erstattungsbetrag für die Osteopathie liegt somit bei 120 Euro jährlich."
Abrechnung:
"Reichen Sie uns einfach Ihre bezahlte Osteopathierechnung ein, damit wir unsere Zuschüsse an Sie überweisen können."