"Voraussetzung ist, dass die Behandlung durch einen Arzt auf Privatrezept verordnet wurde und durch einen Leistungserbringer erbracht wird, der Mitglied eines Berufsverbandes der Osteopathen ist oder aufgrund seiner Ausbildung diesen beitreten könnte."
Leistungsumfang:
- Kostenübernahme in Höhe von 80 %
- Maximal 30 Euro je Behandlung für bis zu 3 Sitzungen im Jahr
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