"Mit einer ärztlichen Bescheinigung können Sie osteopathische Leistungen in Anspruch nehmen, wenn die Behandlung medizinisch geeignet ist und qualitätsgesichert erfolgt. Das bedeutet, dass der Behandler über eine entsprechende qualifizierte osteopathische Ausbildung verfügen und zu einem Berufsverband der Osteopathen gehören muss.
Folgende Personenkreise dürfen die Osteopathie ausüben:
- Ärzte (Voraussetzung: Approbation)
- Heilpraktiker (Voraussetzung: Heilpraktikererlaubnis nach § 1 HeilprG)
- Physiotherapeuten (Voraussetzung: Delegation der osteopathischen Behandlung durch ärztliche Verordnung oder eingeschränkte Heilpraktikererlaubnis)"
Leistungsumfang:
"Wir übernehmen die Kosten für maximal sechs Sitzungen je Kalenderjahr und zwar 80 % des Rechnungsbetrages, höchstens aber 50 Euro pro Sitzung."
Abrechnung:
"Bitte achten Sie darauf, dass die Rechnung folgende Angaben enthält:
- Name, Geburtsdatum
- Rechnungsbetrag
- Behandlungstag(e)
- Arztpraxis
Im Anschluss überweisen wir Ihnen den Erstattungsbetrag auf Ihr Konto (bitte Bankverbindung mitangeben)."
Leistungserbringer:
ACON, BAO, BVO, DAAO, DÄGO, DAOM, DGOM, DGKO, DVOM, hpO, OFH, OiH, ROD, VOD, VOSD, Verein der Ostheopathen Bayerns
Möchten Sie sich als Mitglied anmelden oder einige Komfortfunktionen auf unsere Website nutzen Bestätigen Sie die Nutzung von Cookies mit OK. Wir geben keinerlei Daten an Dritte weiter. OKDATENSCHUTZ